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Neugründung WPCB Foundation vom 19. Januar 2021
Kundmachung
FL-0002.651.465-6
Firma
WPCB Foundation
Adresse
c/o FIRST ADVISORY TRUST REG.
Wuhrstrasse 6
9490 Vaduz
Rechtsform
Stiftung
Zweck
Zweck dieser privatnützigen Familienstiftung ist die Bestreitung der Kosten der Erziehung und Bildung, der Ausstattung und Unterstützung hinsichtlich des allgemeinen Lebensunterhaltes und Gesundheit der Begünstigten sowie die Verfolgung ähnlicher Zwecke. Die Stiftung kann als gemischte Familienstiftung ergänzend auch Leistungen an andere, ausserhalb dieser Familienkreise stehende natürliche oder juristische Personen erbringen. Im Falle solcher ergänzenden Leistungen darf eine allfällige gemeinnützige Zweckverfolgung allerdings nicht überwiegen. Unter dem Vorbehalt, dass ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe nicht betrieben wird, ist die Stiftung befugt, alle Geschäfte abzuschließen und Maßnahmen zu setzen, die zur Erreichung des Stiftungszwecks notwendig und nützlich sind. In diesem Rahmen ist es insbesondere, aber nicht ausschließlich zulässig, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im In- und Ausland Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte jeder Art zu schließen, dies sowohl hinsichtlich beweglicher als auch unbeweglicher Vermögenswerte, Beteiligungen und Wertpapiere zu erwerben und zu veräußern, Gesellschaften, Vermögensmassen und sonstige Rechtsträger im In- und Ausland nach in- oder ausländischem Recht zu errichten und/oder sich an diesen - in welcher Form auch immer - zu beteiligen, Veranlagungen jeder Art vorzunehmen, Zuwendungen entgegenzunehmen, sofern diese nach Abzug allfälliger Auflagen oder Belastungen einen positiven Wert darstellen, sowie Schulden und Haftungen einzugehen bzw. zu übernehmen, die zur Erhaltung und Verwaltung des Stiftungsvermögens notwendig oder nützlich sind. Die Errichtung von Substiftungen sowie die Vornahme von Nach- und Zustiftungen an andere Stiftungen und vergleichbare Vermögensübertragungen an andere Rechtsträger oder Vermögensstrukturen sind zulässig und vom Stiftungszweck gedeckt. Die nicht gewerbliche Gewährung von Darlehen und Krediten ist zulässig. Der räumliche Wirkungsbereich der Stiftung ist nicht begrenzt. Die Errichtung von Substiftungen sowie Zu- und Nachstiftungen an Substiftungen und ähnliche Vermögenseinheiten zur Erfüllung des Stiftungszweckes sind zulässig.
Zeichnungsberechtigte
Kaufmann, Stephan
, Österreich
Mitglied Stiftungsrat, mit Kollektivunterschrift zu zweien
Laternser, Anita Gertrud
, Liechtenstein
Mitglied Stiftungsrat, mit Kollektivunterschrift zu zweien
Seiwald, Erich
, Österreich
Mitglied Stiftungsrat, mit Kollektivunterschrift zu zweien