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Neugründung TERRASING Familienstiftung vom 12. November 2020
Kundmachung
FL-0002.018.619-1
Firma
TERRASING Familienstiftung
Adresse
c/o WYSS & PARTNER AG
Kreuzbühel 7
9493 Mauren FL
Rechtsform
Stiftung
Zweck
(1) Die Stiftung bezweckt im Allgemeinen die Unterstützung und Förderung in der Kulturwelt, insbesondere in der Musikwelt, der Arche in Deutschland, sowie die Unterstützung und Förderung von Hospizen für Kinder. (2) Die genannten Tätigkeiten können auch durch oder mit Hilfe von anderen Vereinen, Gesellschaften, Stiftungen, Organisationen und Institutionen erfolgen, sofern sie einen karitativen, wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen. (3) Die Zweckverfolgung erfolgt insbesondere durch die Ausschüttung von Vermögen und Erträgen oder die Gewährung von anderen wirtschaftlichen Vorteilen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Institutionen oder andere Rechtsfiguren beliebiger Art mit eigener Rechtspersönlichkeit. (4) Die Einzelheiten der Begünstigungen gemäss der vorstehenden Zweckumschreibung können vom Stiftungsrat in Beistatuten näher geregelt werden. (5) Der Zweck der Stiftung ist gänzlich gemeinnützig und wohltätig. (6) Zweck der Stiftung ist ausserdem die Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens. Im Rahmen des Zweckes sind der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und die Aufnahme von Bankkrediten sowie anderer Darlehen möglich. (7) Die Stiftung kann generell alle Rechtsgeschäfte abschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zweckes dienen. (8) Der Betrieb eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes ist ausgeschlossen. (9) Die Beteiligung an einem kommerziellen Unternehmen ist als Nebenzweck zulässig, sofern der damit erzielte Gewinn ausschliesslich zur Zweckverfolgung gemäss Absatz 1 dieses Artikels verwendet wird. (10) Die Stiftung geht keiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des liechtensteinischen Steuergesetzes nach.